15.10.2020

Mögliche Änderung des Versicherungssteuergesetzes in Deutschland

Die deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Versicherungssteuerrechts in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Entwurf sieht das Inkrafttreten der Änderungen ab dem 1. Januar 2021 vor. Erfahrungsgemäß werden wir erst im Dezember 2020 Sicherheit haben, ob die Änderungen tatsächlich in Kraft treten.

Betroffene versicherte Risiken:
Dem Gesetzentwurf zufolge würden künftig versicherte Risiken der inländischen Versicherungsnehmer in Bezug auf Betriebsstätten, unbewegliche Vermögensgegenstände, Fahrzeugregistrierung (z.B. von Flugzeugen oder Schiffen) sowie Reise- und Ferienrisiken der deutschen Versicherungssteuer unterliegen, sofern diese Risiken außerhalb der EU/EWR belegen sind.

Wirtschaftliche Auswirkungen auf unsere Kunden:
Eine solche neue deutsche Versicherungssteuer würde zu einer zusätzlichen Steuerlast in den oben genannten Fällen führen:
• Im Drittland, wo keine Versicherungssteuer existiert, würde erstmalig eine (deutsche) Versicherungssteuer anfallen
• Im Drittland mit eigenen Versicherungssteuergesetzen würde dies zu einer Doppelbesteuerung führen.


Disclaimer
Diese Information dient der vorläufigen Kundeninformation. Die erforderliche Umsetzung der Änderungen, wie zum Beispiel die Abrechnung der Versicherungssteuer gegenüber dem Kunden, würden wir einleiten, sofern die Gesetzesänderung n dieser Form in Kraft tritt.

Bei Fragen stehen Ihnen Ihre gewohnten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.

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